Stempelsteuer
Für die Ausstellung offizieller Dokumente, die u. a. beim Immobilienkauf notwendig sind, muss in Spanien die sogenannte Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados (AJD) bezahlt werden. Die Stempelsteuer wird dabei nur einmalig fällig und hängt von der jeweiligen Region ab.
Wer muss die Stempelsteuer Zahlen?
Die Stempelsteuer in Spanien ist bei jedem mehrwertsteuerpflichtigen Kauf vom Käufer zu bezahlen. Dabei wird die Stempelsteuer auf den Beurkundungswert der Immobilie angerechnet. Der Steuersatz kann dabei von Region zu Region unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich bewegt sich die Steuer zwischen 0,1 und 1,5%.
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