Öffentliche Urkunde: die Escritura pública im Überblick

Alle Rechtsgeschäfte und Verträge, die Änderungen von dinglichen Grundstücken zur Folge haben, müssen in der öffentlichen Urkunde, der escritura pública, eingetragen werden. Grundlage für die Eintragung einer Änderung ist das Eigentumsregister (registro de la propriedad).

Bei einem Immobilienkauf auf Mallorca wird umgangssprachlich die „escritura“ als notarieller Kaufvertrag verstanden.

Bei einem Immobilienerwerb in Spanien ist es zudem nicht verpflichtend, den Kauf durch einen Notar beurkunden zu lassen. Damit der Immobilienkauf jedoch rechtssicher ist, wird eine notarielle Beurkundung dringend empfohlen.

 

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