Miteigentum einer Immobilie in Spanien

Wenn mindestens zwei Personen gemeinsam eine Immobilie in Spanien besitzen, spricht man von einem Miteigentum. Die Auflösung eines Miteigentums ist ein rechtliches Verfahren zur Neuordnung von Immobilienbeständen unter den jeweiligen Miteigentümern. Formell gesehen ist die Miteigentumsauflösung ein Verkauf, der auch notariell beglaubigt werden sollte.

Das Miteigentum an einer Immobilie wird in den meisten Fällen bei einer Erbschaft, Schenkung oder Scheidung aufgelöst. Dabei gilt es, steuerliche Vorteile so gut wie möglich umzusetzen.

 

Anforderungen:

  • Käufer und Verkäufer müssen bereits Eigentümer der Immobilie sein
  • Eine der Parteien muss bereit sein, ihren Anteil an dem Objekt abzugeben
  • Ist die Immobilie (bspw.) durch eine Hypothek belastet, kann die Erlaubnis des Kreditgebers erforderlich sein

 

Kosten der Miteigentumsauflösung

Käufer-Seite:

  • Stempelsteuer
  • Notarkosten
  • Anwaltskosten
  • Grundbuchgebühren


Verkäufer-Seite

  • Kapitalertragsteuer

 

Nützliche Links:

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