Küstenschutzgesetz Mallorca
Laut der spanischen Verfassung gehören Küstenzonen zum öffentlichen Eigentum. Damit sollen die Küsten vor zunehmender Bebauung geschützt werden. Dieser Schutz gilt bis zu einer Entfernung von 100 Metern zum Meer. Wird eine Immobilie in diesem Bereich kauft, errichtet oder erweitert, kann sie durch den spanischen Staat enteignet werden. Denn in der 100m-Linie kann kein Privateigentum erworben werden. Der Staat behält das alleinige Eigentumsrecht und erteilt lediglich zeitlich befristete Nutzungserlaubnisse.
Nach der abgelaufenen Nutzungserlaubnis ist der Staat dazu verpflichtet, die Immobilie abzureisen, jedoch kann die Erlaubnis erneut beantragt und somit verlängert werden.
Je nachdem wann eine Immobilie erbaut wurde, kann sich zudem die 100m-Linie auf eine 20m Linie reduzieren.
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