Kaufoptions­vertrag beim Immobilien­kauf auf Mallorca

Im Gegensatz zum deutschen Immobilienrecht können Käufer und Verkäufer in Spanien per Handschlag einen Immobilienkauf vereinbaren. Der Kaufoptionsvertrag kann bei einem Erwerb geschlossen werden und zusätzliche Sicherheit für beide Parteien schaffen.

Kaufoptionsverträge machen dann Sinn, wenn es für ein bestimmtes Objekt eine hohe Nachfrage gibt. Da die Finanzierung und Überprüfung des Objektes längere Zeit in Anspruch nehmen kann, wird daher meist ein Kaufoptionsvertrag mit einer Anzahlung bzw. Reservierungsgebühr von 10% geschlossen.

Sofern einer der Beteiligten den Kaufvertrag widerruft, wandelt sich die Reservierungsgebühr in einen Schadensersatzanspruch um.

 

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