Kapitalertrag­steuer in Spanien

Beim Verkauf einer Immobilie in Spanien fallen zwei unterschiedliche Steuern an. Zum einen die Plusvalía und zum anderen die Kapitalertragsteuer. In Spanien beträgt der Kapitalertragsteuersatz zwischen 21 – 27%. Für Nicht-Ansässige beträgt dieser stets 21%.

Für spanische Einwohner kann unter gewissen Bedingungen die Kapitalertragsteuer wegfallen, wenn diese

  1. über 65 Jahren alt sind,
  2. die Immobilie seit mindestens drei Jahren Hauptwohnsitz ist und
  3. der gesamte Verkaufserlös innerhalb von zwei Jahren in eine neue Hauptwohnung reinvestiert wird

Darüber hinaus können Einheimische und Ausländer die entstandenen Kosten des Verkaufs (Anwalt, Notar, usw.) sowie Aufwertungskosten der Immobilie (Renovierung) steuerlich geltend machen, sodass der zu besteuernde Betrag geringer wird.

 

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