Handelsregister in Spanien

Die Handelsregister (Registro Mercantil) werden in den einzelnen Regionen Spaniens geführt. Die Aufgaben der Registro Mercantil umfassen u. a. die

  • Registrierung von Unternehmen
  • Beglaubigung von Unternehmensbüchern
  • Ernennung von Wirtschaftsprüfern
  • Hinterlegung der Buchhaltungsunterlagen

Grundsätzlich sind alle Unternehmen in Spanien dazu verpflichtet, eine Registrierung im Handelsregister vorzunehmen, sofern nicht das Gegenteil festgeschrieben ist. Für Einzelunternehmer ist die Registrierung freiwillig. Die Eintragung ins Handelsregister muss innerhalb eines Monats erfolgen.

 

Daten im Handelsregister

Durch die Eintragung in das Registro Mercantil erlangen die Unternehmen eine Rechtspersönlichkeit. So werden im Handelsregister bei Handelsgesellschaften folgende Daten erfasst:

  • Gründungsurkunde
  • Betriebseinstellung, -auflösung, -umwandlung, -fusion und -spaltung
  • Gründung von Filialen
  • Ernennung und Absetzung von Geschäftsführern, Liquidatoren, Wirtschaftsprüfern, Prokuristen
  • Ausgabe von Schuldverschreibungen

Eine Einsicht in das Handelsregister können Sie auf der Seite https://sede.registradores.org/site/home vornehmen.

 

Nützliche Links:

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