Grundbuch in Spanien
Das Grundbuch spielt beim Kauf und Verkauf von Immobilien eine wichtige Rolle. Während der Zugriff auf das Grundbuch in Deutschland lediglich für Notare, Gerichte und öffentliche Behörden möglich ist, kann in Spanien jeder einen Grundbucheintrag einsehen. Als Grundvoraussetzung reicht hierfür lediglich ein legitimes Interesse an der Immobilie.
Die Einsicht in das spanische Grundbuch muss beantragt werden. Hierfür muss der komplette Vor- und Nachname des aktuellen Eigentümers sowie die Adresse angegeben werden.
Den Grundbuchauszug können Sie auf der Seite www.registradores.es beantragen. Die Kosten für einen einfachen Auszug in spanischer Sprache betragen ca. 10 €. Für einen Aufpreis von 30 € erhalten Sie den Grundbuchauszug auf Englisch.
Beachten Sie, dass für einen Immobilienerwerb in Spanien kein Grundbucheintrag notwendig ist. Bei einem Immobilienkauf wird jedoch dringend empfohlen, einen notariellen Eintrag durchzuführen.
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