Gewinnsteuer in Spanien beim Immobilienkauf

Der entstandene Gewinn durch den Verkauf einer Eigentumsimmobilie durch einen Nichtresidenten muss in Spanien versteuert werden. Der Gewinn errechnet sich dabei aus der Differenz des Verkaufserlöses abzüglich

  • damaliger Erwerbsnebenkosten,
  • Grunderwerbsteuer,
  • Notar- und Registerkosten,
  • werterhöhender Aufwendungen,
  • Renovierungs- und Modernisierungskosten,
  • akkumulierter Abschreibungen,
  • Maklergebühren.

Auf den ermittelten Gewinn fallen anschließend 19% Steuern an. Anders als in Deutschland gibt es in Spanien keine Spekulationsfrist. So muss der Gewinn immer mit 19% besteuert werden, auch nach 10 oder 20 Jahren.

 

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