Cédula de habitabilidad (Bewohnbarkeits­bescheinigung)

Die Cédula de habitabilidad, auch Bewohnbarkeitsbescheinigung genannt, bestätigt, dass ein Gebäude den ortsüblichen Mindestanforderungen entspricht.

In Spanien unterscheiden die Behörden zwischen drei unterschiedlichen Cédulas:

  1. Cédula de primera ocupación: Bescheinigung für Neubauten und Umbauten
  2. Cédula de renovaciónals: Verlängerung der Erstbezugsbescheinigung
  3. Cédula de carencia: Bescheinigung für Immobilien mit Baujahr vor dem 01.03.1987

Nur wenn die „final de obra“ vorliegt, kann die Bewohnbarkeitsbescheinigung beantragt werden. Im Blog-Artikel „Cédula de habitabilidad“ finden Sie weitere Informationen zu dieser Bescheinigung.

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