Cédula de habitabilidad (Bewohnbarkeitsbescheinigung)
Die Cédula de habitabilidad, auch Bewohnbarkeitsbescheinigung genannt, bestätigt, dass ein Gebäude den ortsüblichen Mindestanforderungen entspricht.
In Spanien unterscheiden die Behörden zwischen drei unterschiedlichen Cédulas:
- Cédula de primera ocupación: Bescheinigung für Neubauten und Umbauten
- Cédula de renovaciónals: Verlängerung der Erstbezugsbescheinigung
- Cédula de carencia: Bescheinigung für Immobilien mit Baujahr vor dem 01.03.1987
Nur wenn die „final de obra“ vorliegt, kann die Bewohnbarkeitsbescheinigung beantragt werden. Im Blog-Artikel „Cédula de habitabilidad“ finden Sie weitere Informationen zu dieser Bescheinigung.