Bürgerbescheinigung der EU
Deutsche Staatsbürger, die in Spanien einen Hauptwohnsitz haben, müssen sich innerhalb von drei Monaten ab Einreise im zuständigen „Oficina de Extranjeros“ im zentralen Register für EU-Staatsangehörige eintragen lassen. Anschließend wird eine „Certificado de Ciudadano de la Unión“ ausgestellt.
Nur mit dieser Bescheinigung dürfen deutsche Staatsbürger ihren Hauptwohnsitz in Spanien haben.