Bürger­bescheinigung der EU

Deutsche Staatsbürger, die in Spanien einen Hauptwohnsitz haben, müssen sich innerhalb von drei Monaten ab Einreise im zuständigen „Oficina de Extranjeros“ im zentralen Register für EU-Staatsangehörige eintragen lassen. Anschließend wird eine „Certificado de Ciudadano de la Unión“ ausgestellt.

Nur mit dieser Bescheinigung dürfen deutsche Staatsbürger ihren Hauptwohnsitz in Spanien haben.

 

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