Bauvertrag auf Mallorca (Arrendamiento de obra)

Sowohl im spanischen als auch im deutschen Recht wird der Bauvertrag, Arrendamiento de obra, als ein Werkvertrag klassifiziert. Für die Erfüllung des Vertrages muss ein Erfolg eintreten. Dies ist grundsätzlich erst der Fall, wenn ein Haus gebaut wurde.

In Spanien wird generell zwischen zwei Bauverträgen unterschieden:

  1. Ein Eigentümer beauftragt ein Bauunternehmen, um sein Grundstück zu bebauen
  2. Ein Bauträger bebaut ein Grundstück, um die Immobilie anschließend zu veräußern

 

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