Wohnen auf Mallorca: Was Sie über die Cédula de habitabilidad (Bewohnbarkeitsbescheinigung) wissen müssen

Exklusive Golfplätze, angenehme klimatische Bedingungen und die traumhaften Landschaften sorgen dafür, dass Mallorca zu den beliebtesten Wohnorten im Ausland gehört. Doch wenn Sie auf der Suche nach einer Immobilie auf der Sonneninsel sind, wird Ihnen früher oder später die Cédula de habitabilidad begegnen.

Alles, was Sie zu der Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Was ist die Cédula de habitabilidad?

Sobald Sie den Entschluss gefasst haben, eine Immobilie auf Mallorca zu erwerben kommt die Cédula de habitabilidad ins Spiel. Im Gegensatz zu einem Immobilienkauf in Deutschland wird in Spanien eine Bewohnbarkeitsbescheinigung benötigt.

Die Bescheinigung bestätigt, dass die Immobilie die Mindestanforderungen erfüllt:

  • alle technischen Anschlüsse (Gas, Wasser, Strom) im Objekt müssen eingebaut und funktionsfähig sein
  • das Gebäude muss über eine bestimmte Mindestgröße verfügen
  • benötigte sanitäre Einrichtungen müssen enthalten sein

Wenn die Bescheinigung nicht vor liegt, dürfen die kommunalen Versorger keinen Vertrag mit Ihnen abschließen. Bei einem Erwerb von älteren Objekten, kann es durchaus vorkommen, dass die Immobilie legal an die Versorgung angeschlossen ist, obwohl keine Cédula vorliegt. In diesem Fall können Sie jedoch problemlos eine Ummeldung beantragen.

Zudem sollten Sie sich der vollständigkeitshalber und im Sinne der Dokumentationspflicht um die Cédula de habitabilidad kümmern. Denn bei Renovierungsmaßnahmen, Umbauten oder einen Neuanschlüssen ist dieses Dokument vonnöten.

Cédula de habitabilidad – Pflicht beim Immobilienkauf auf Mallorca?

Sie haben ein passendes Objekt gefunden und stehen nun vor dem Notartermin ohne Cédula? Im Gegensatz zu vielen anderen Regionen in Spanien, muss die Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca beim Notartermin nicht vorliegen.

Der Notar wird jedoch im Kaufvertag beurkunden, dass dem Käufer eine Bescheinigung übergeben wurde. So ist dieser nicht mehr für die Richtigkeit und Beschaffung der Cédula verantwortlich.

Wo erhalten Sie die Bewohnbarkeitsbescheinigung?

Die Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Wenn Sie eine neue Cédula de habitabilidad brauchen oder diese verlängern möchten, können Sie dies beim Inselrat in Palma de Mallorca beantragen. Das Departamento de Territorio del Consell stellt Ihnen für eine Gebühr von ca. 250 Euro das Dokument aus. In besonderen Fällen kann es vorkommen, dass bei der Prüfung der Behörde weitere Gutachten und Dokumente benötigt werden. So können sich die Kosten schnell verdreifachen.

Arten der Cédula

Da die Bescheinigung von der Objektart abhängig ist, benötigen Sie vor der Beantragung folgende Dokumente:

  • Antragsformular
  • Anzahl der Zimmer
  • Eigentümernachweis der Immobilie
  • Fotos der Immobilie
  • Katasterinformationen mit einem Lageplan
  • Nutzungsart der Immobilie
  • Zahlungsbeleg der Gebühren für die Bescheinigung

1. Erstbescheinigung

Bei einem Immobilienneubau oder einer Nutzungsänderung wie eine Erweiterung des Anwesens müssen Sie eine neue Bescheinigung, die Cédula de habitabilidad de primera ocupación, beantragen. Hierzu benötigen Sie die Baugenehmigung des Vorhabens. Die Certificado final de obra erhalten Sie von dem verantwortlichen Architekten.

2. Folgebescheinigung

Ist der Gültigkeitszeitraum der Bewohnbarkeitsbescheinigung abgelaufen, muss diese erneut beantragt werden. Ein Architekt muss Ihnen hierfür eine schriftliche Bestätigung ausfüllen, dass keine Änderungen an dem Objekt vorgenommen wurden. Zudem müssen Sie dem Antrag Fotos der Immobilie beifügen und – sofern vorhanden – die abgelaufene Cédula vorlegen.

3. Cédula für ältere Immobilien

Wurde Ihre Immobilie vor dem 01. März 1987 erbaut und es liegt für dieses Objekt keine Bescheinigung vor, muss die Cédula de habitabilidad por carencia beantragt werden. Hierzu benötigen Sie folgende Dokumente:

  • aktuelle Fotos der Immobilie
  • eine schriftliche Bescheinigung eines Architekten, ob Veränderungen vorgenommen wurden
  • die allgemein gültigen Dokumente
  • das Certificado de situación urbanistica

Fazit – Cédula de habitabilidad

Die Bewohnbarkeitsbescheinigung ist sowohl für den Kauf als auch Verkauf einer Immobilie auf Mallorca ein essenzielles Dokument. Liegt die Bescheinigung nicht vor, dürfen die Versorgen keinen Vertrag mit dem Immobilienbesitzer abschließen. Die Bescheinigung beantragen Sie beim Departamento de Territorio del Consell de Mallorca.

Gerne helfen wir Ihnen neben dem Immobilienkauf auch bei der die Beantragung der Cédula de habitabilidad.

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