Steuererhöhung in Spanien: Alles auf einen Blick

 

Bereits am 09. November 2021 wurde das Gesetz, mit dem die gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalía) reformiert werden soll, beschlossen. Seit dem 01. Januar 2022 werden alle Besitzer von Luxusimmobilien (Immobilienwert ab eine Millionen Euro) in Spanien kräftig zur Kasse gebeten. Welche Auswirkungen diese Änderung für Immobilienbesitzer auf Mallorca und in Spanien hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Steuererhöhung in Spanien

Mit dem Jahreswechsel steigen die Kosten für den Immobilienkauf in Spanien. Kein anderes Land in der europäischen Union erhebt so hohe Vermögensteuer wie das Urlaubsparadies Nummer eins im südlichen Teil Europas. Ab sofort müssen Immobilienkäufer in Spanien und auf den Balearen ab einem Kaufpreis von einer Millionen Euro 11,5 statt 11 Prozent Grunderwerbsteuer entrichten.

 

Neues Steuerrecht: Was ändert sich 2022?

Neben der neuen Grunderwerbsteuer müssen sich Immobilienkäufer mit weiteren Änderungen anfreunden. Für Immobilien in Spanien gilt ab diesem Jahr eine neue Art der Besteuerungsgrundlage. Dies hat vor allem Auswirkungen auf die

  • Grundsteuer
  • Grunderwerbsteuer
  • Katasterreferenzwert

Bisher diente für die Besteuerung eines Immobilienkaufs in Spanien in der Regel der Wert der Grundstücksfläche und der Bebauung als Grundlage. Ab Januar gilt ein neuer Katasterreferenzwert als Steuergrundlage.

 

Katasterreferenzwert im Überblick

Der Katasterreferenzwert wird auf der Grundlage vom Kaufpreis berechnet und anschließend vom Katasteramt festgelegt. Damit wird künftig der Zustand sowie der Verkaufspreis der Immobilie nicht mehr berücksichtigt. Ferner können sich Immobilienkäufer darauf einstellen, dass es keine Besichtigungen mehr geben wird, um den Wert der Immobilie zu überprüfen, da der Referenzwert der Steuer vom Grundbuch erhoben wird.

 

Katasterreferenzwert in der Praxis

Der neue Referenzwert der Kataster ist lediglich ein Mindestwert für die Entrichtung der Steuer. Wird das Immobilienobjekt zu einem günstigeren Preis erworben als der eingetragene Katasterwert, dann wird der Wert des Katasters als Bemessungsgrundlage genommen und nicht der Kaufpreis der Immobilie.

Neben der Grunderwerbsteuer dient der Katasterreferenzwert zudem als Grundlage für die Vermögensteuer.

 

Fazit: Neues Steuerrecht in Spanien

Am 01. Januar 2022 ist in Spanien und auf den Balearen die neue Grundlage der Besteuerung in Kraft getreten. Immobilienkäufer und -besitzer müssen sich seitdem auf höhere Kosten einstellen. Neben einem neuen Katasterreferenzwert hat sich auch die Plusvalía von 11 auf 11,5 Prozent geändert.

 

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