Grundbucheintrag auf Mallorca – das müssen Sie beachten

Sie haben Ihre Traumimmobilie auf Mallorca entdeckt und wollen nun Nägel mit Köpfen machen? Dann kommen Sie an dem Thema Grundbuch kaum vorbei. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zum Grundbucheintrag auf der Lieblingsinsel der Deutschen.
So bekommen Sie den Grundbuchauszug auf Mallorca
Während in Deutschland lediglich Notare, Gerichte, Bevollmächtigte und öffentliche Behörden einen Blick in das Grundbuch erhaschen können, ist er Spanien für jeden möglich – Sie müssen lediglich ein legitimes Interesse an der Immobilie besitzen.
Den Grundbuchauszug für Ihre Wunschimmobilie erhalten Sie in der zuständigen Gemeinde oder auf der Webseite www.registradores.es . Die Kosten für einen einfachen Auszug betragen ca. 10 €. Ein Grundbuchzertifikat erhalten Sie für ca. 50 €. Bei einem Aufpreis von 30 € können Sie den Grundbuchauszug auch auf Englisch erhalten.
Für die Beantragung reicht meistens die Angabe des Vor- und Nachnamen des Eigentümers sowie die Adresse des Objektes.
Besonderheiten des Grundbuchs
Das spanische Grundbuch ist umfangreicher als das Deutsche. Eintragungen in das Buch sind nur mit einer öffentlich beglaubigten Urkunde möglich und müssen vorher beantragt werden. Während in Deutschland das Grundbuch in drei Abteilungen gegliedert ist, werden in Spanien alle Abteilungen fortlaufend im Register eingetragen.
Im spanischen Grundbuch finden sich folgende Informationen:
- Eigentum
- Nutzung- und Wohnrechte
- Nießbrauch
- Hypotheken
- Erbbaurechte
- Rückkaufrechte
Kommt es in Spanien zu einem Rechtsstreit, gelten nur die im Grundbuch eingetragenen Verhältnisse.
Ist ein Grundbucheintrag in Spanien notwendig?
Im spanischen Recht gilt das Prinzip des Gutglaubens. Deshalb ist es nicht verpflichtend, aber absolut ratsam einen Grundbucheintrag beim Immobilienkauf vorzunehmen. Denn ohne diesen Eintrag kann der Voreigentümer die Immobilie weiter veräußern. Auch Gläubiger haben dann ein leichteres Spiel bei der Immobilie eine Vollstreckung durchzuführen.
Achten Sie deshalb, dass bei jeden Immobilienerwerb ein Grundbucheintrag vorgenommen wird. So sind Sie stets auf der sicheren Seite.
Das Grundbuch und die Kataster
Die Kataster ist die Grundlage jeder Transaktion mit Immobilien. Im Kataster aufgeführt finden Sie eine exakte Vermessungskarte, die die einzelnen Grundstücke gliedert. In Spanien liefert die Kataster jedoch keine verlässlichen Pläne. Oftmals stimmen die Größen im spanischen Grundbuch und der Kataster nicht überein. Ferner werden Aufbauten des Grundstückes oft nur unvollständig erfasst. Deshalb sollten Sie sich bei einer Immobilie auf Mallorca nicht auf die Eintragung im Kataster verlassen. Nur das Grundbuch liefert einen rechtlich sicheren Nachweis.
Fazit - Grundbucheintrag auf Mallorca
Als Immobilieninteressent können Sie in Spanien einfach und schnell einen Einblick in das Grundbuch erhalten. Während in Deutschland das Grundbuch kompakt und übersichtlich ist, sind die Grundbuchblätter in Spanien äußerst umfangreich und unübersichtlich.
Grundsätzlich ist es bei einem Immobilienerwerb in Spanien nicht notwendig einen Grundbucheintrag vorzunehmen. Dennoch empfehlen wir Ihnen bei einem Immobilienkauf unbedingt einen Eintrag vorzunehmen. Zusätzlich sollten Sie auch vor dem Abschluss des Kaufvertrages die Möglichkeit wahrnehmen, das Grundbuch einzusehen.
Gerne unterstützen wir Sie neben dem Kauf einer Immobilie auch bei der Einsicht wichtiger Dokumente wie dem Grundbuch.