Ferienvermietung auf Mallorca: Alles, was Sie wissen müssen

Traumhafte Strände, atemberaubende Sonnenuntergänge und malerische Landschaften, soweit das Auge reicht. Mallorca ist nicht nur ein idealer Ort zum Leben, sondern auch ein Urlaubsparadies. Das Angebot an Ferienimmobilien auf der Insel ist deshalb riesig. Doch wer darf eigentlich sein Schmuckstück vermieten und wie kommt man an die heißbegehrte Vermietungslizenz?
Erfahren Sie in dem Beitrag alles, was Sie zur Ferienvermietung auf Mallorca wissen müssen.
Wer darf auf Mallorca ein Domizil vermieten?
Eine Unterkunft auf Mallorca zu vermieten, ist nicht ganz so einfach wie in Deutschland. Mindestens fünf Jahre muss eine Immobilie alt sein, bevor man sie auf der Insel vermieten darf. Doch damit ist es noch nicht getan:
- Sozialwohnungen werden grundsätzlich nicht vermietet
- eine Bewohnbarkeitsbescheinigung wird benötigt
- ein individueller Wasser- und Stromzähler muss verfügbar sein
- die Immobilie braucht einen Effizienznachweis des Energieverbrauchs
Wer alle Kriterien erfüllt, kann beim Tourismusministerium eine Genehmigung für die Ferienvermietung beantragen.
Haus, Wohnung, Finca – was darf vermietet werden?
Grundsätzlich kann jede Unterkunft auf Mallorca zu Ferienzwecken vermietet werden, sofern sie sich
in den genehmigten Zonen befindet. Der sogenannte „PIAT“ (Zonenplan) unterteilt die Insel in verschiedene Bereiche. In denen finden sich zum einen die touristischen und zum anderen die nicht- touristischen Orte. Hier wird auch geregelt, ob eine Ferienvermietung möglich ist oder nicht.
Liegt die Immobilie in einem nicht-touristischen Ort, ist eine Ferienvermietung nicht möglich. Die mallorquinische Regierung ist hier sehr streng und bietet grundsätzlich keinerlei Ausnahmeregelungen an.
Für eine Ferienwohnungen in einem Mehrfamilienhaus wird zudem das Einverständnis der einzelnen Eigentümer benötigt. Erst wenn alle einverstanden sind, kann die Vermietungslizenz beantragt werden.
Was kostet die Vermietungslizenz?
Wer erfolgreich eine Lizenz beantragt und die Registrierungsnummer erhalten hat, muss für jedes Gästebett in seinem Objekt eine Gebühr bezahlen:
- Einfamilienhaus: 3.500 € pro Person/Bett
- Mehrfamilienhaus: 875 € pro Person/Bett
Die Gebühr für die touristische Unterbringung wird jedes Jahr fällig und kann in einzelnen Raten beglichen werden. Der eigene Hauptwohnsitz kann maximal nur 60 Tage im Jahr vermietet werden. Dabei wird pro Person oder Bett ein Betrag von 291 € fällig.
Ferienvermietung: So erhalten Sie die ETV
Eine Vermietungslizenz (ETV) auf Mallorca zu erhalten ist kein leichtes Unterfangen. Vor allem für Ausländer stellen die Behördengänge in Spanien oftmals eine regelrechte Tortur dar. Hierfür können Sie auf die Hilfe einer Gestoría zurückgreifen. Damit der Weg für eine Ferienvermietung frei wird, sind folgende Schritte notwendig:
- Die Ferienimmobilie darf sich nicht in der vermietungsfreien Zone befinden.
- Ein Vermietungszertifikat muss bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden.
- Bei einem Mehrfamilienhaus muss vorab die Eigentümerversammlung der Ferienvermietung zustimmen.
- Eine Genehmigung beim Tourismusministerium auf Mallorca muss beantragt werden.
- Nach der Bewilligung müssen die einzelnen Gästebetten durch eine Gebühr erworben werden.
- Abschließend muss bei der Generaldirektion für Tourismus eine „Driat“ (Erklärung zur Aufnahme einer touristischen Aktivität) unterzeichnet und eingereicht werden.
Sind alle Punkte erfüllt, können Sie Ihre Immobilie ab sofort an Touristen vermieten.
Fazit: Vermieterlizenz auf Mallorca
Die Vermietung einer Ferienwohnung auf Mallorca ist mit viel größeren bürokratischen Hürden verknüpft als in Deutschland. Zwar darf grundsätzlich jeder eine Wohnung vermieten, doch nicht überall und nur unter gewissen Voraussetzungen darf man Touristen in seinem Feriendomizil willkommen heißen.
Die Insel ist in verschiedene Zonen aufgeteilt. Der PIAT (Zonenplan) gibt vor, wo eine Vermietung zu touristischen Zwecken möglich ist. Steht die Immobilie an einem Ort, bei dem die Unterbringung von Touristen erlaubt ist, kann eine Vermietungslizenz beantragt werden. Wird diese erteilt, ist lediglich noch eine Gebühr, die sich nach Umfang der Betten bemisst, zu bezahlen.